AGB für Geschäftskunden

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln, unter welchen Bedingungen Unternehmen, Behörden und andere Organisationen Zugänge zum Lean-Online-Seminar erwerben und nutzen. Für Privatpersonen gelten die AGB für Privatkunden.

Version und Gültigkeit

Version 1.4 · Stand 1. November 2026.

Es gilt stets die Fassung, die im Bestellvorgang oder im Angebot genannt war.

Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von LeanPrinzip.de zwischen der daleap GmbH, Grützmacherweg 6, 13599 Berlin (im Folgenden „wir“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden „Kunde“).

Für Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gelten die AGB für Privatkunden.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Das gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringen.

Unsere Leistung

LeanPrinzip.de ist eine Online-Plattform für Lean Management. Kernstück ist der Fernlehrgang „Lean Prinzip“ mit zwölf Kapiteln, einer Gesamtbearbeitungszeit von 22 Zeitstunden einschließlich 20 Stunden 58 Minuten Videomaterial, optionalen Trainingsaufgaben zur Vertiefung, Vorlagen und Leitfäden sowie einer Online-Abschlussprüfung. Pflichtbestandteile des Lehrgangs sind die Videos und die Online-Abschlussprüfung; Trainingsaufgaben, das Begleitbuch, Vorlagen und Leitfäden sind freiwillige Angebote. Nach bestandener Prüfung stellen wir das Zertifikat „Lean Manager/in“ aus.

Der Lehrgang ist ein Fernlehrgang im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes und von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht unter der Nummer 7395321 zugelassen. Was das für den Vertrag bedeutet, steht in den Vertraglichen Regelungen des Fernunterrichts. Diese gehen den vorliegenden Bedingungen vor, soweit sie etwas anderes bestimmen.

Frei zugänglich sind das Lean-Wörterbuch, das Vorwort und das erste Kapitel des Seminars. Weitere Kapitel stehen nach kostenloser Registrierung offen. Der vollständige Lehrgang, die Downloads und die Prüfung setzen einen gekauften Zugang voraus.

Die drei Stufen im Überblick

Besucher (ohne Anmeldung): Wörterbuch, Vorwort, Kapitel 1. Registrierter Nutzer (kostenloses Konto mit bestätigter E-Mail-Adresse): zusätzlich die weiteren freien Kapitel und das Wörterbuch als PDF. Teilnehmer (gekaufter Zugang): der vollständige Lehrgang, alle Downloads, Prüfung und Zertifikat.

„Teilnehmer“ ist im Folgenden, wer einen Zugang erworben hat. Das ist zugleich der Begriff, den das Fernunterrichtsschutzgesetz verwendet. Vertragspartei ist der Kunde.

Konten und Zugänge

Jeder erworbene Zugang ist einer namentlich benannten natürlichen Person zugeordnet und darf nur von dieser genutzt werden. Zugänge sind nicht teilbar und dürfen weder gleichzeitig noch abwechselnd von mehreren Personen genutzt werden; die Umweisung nach dem Unterabschnitt „Umweisung von Zugängen“ bleibt zulässig.

Die Teilnehmenden werden so benannt: Erwirbt der Kunde mehrere Zugänge, richtet er in seinem Konto einen Team-Bereich ein und benennt dort einen Verwalter. Wir stellen die gekauften Zugänge im Team-Bereich bereit; der Verwalter des Kunden weist die Zugänge den Teilnehmenden selbst zu und kann sie im Team-Bereich umweisen; wir helfen auf Wunsch bei der Zuweisung. Der Verwalter ist berechtigt, für den Kunden unsere Mitteilungen und Erklärungen nach dem Abschnitt „Schutz vor Weitergabe“ entgegenzunehmen, soweit der Kunde uns dafür in Textform keine andere Adresse benennt. Betrifft eine Mitteilung oder Erklärung, die nach Satz 1 an den Verwalter ginge, dessen eigenen Zugang, senden wir sie an die Rechnungsanschrift des Kunden. Eine Kündigung senden wir in jedem Fall zusätzlich an die Rechnungsanschrift des Kunden. Über die Zuweisung und Umweisung von Zugängen und den Empfang nach Satz 1 hinaus hat der Verwalter durch seine Benennung keine Vollmacht; insbesondere kann er für den Kunden keiner Änderung dieser Bedingungen zustimmen. Der Kunde kann die Benennung des Verwalters und dessen Berechtigung nach Satz 1 jederzeit in Textform oder im Team-Bereich ändern oder widerrufen; das wirkt uns gegenüber ab dem Eingang. Nicht zugewiesene Zugänge verfallen nicht. Erwirbt der Kunde einen einzelnen Zugang, entsteht kein Team-Bereich. Teilnehmende Person ist dann die Person, deren Name und E-Mail-Adresse bei der Bestellung für das Konto angegeben werden; sie erhält persönliche Zugangsdaten.

Umweisung von Zugängen

Der Kunde kann einen bereits zugewiesenen Zugang nach den folgenden Regeln einer anderen Person zuweisen („Umweisung“):

  1. Zuordnung: Jeder Zugang ist einer namentlich benannten Person zugewiesen und darf nur von dieser genutzt werden.
  2. Umweisungsbefugnis: Der Kunde kann einen zugewiesenen Zugang einer anderen Person zuweisen und den Zugang der bisherigen Person sperren lassen, solange die bisherige Person die Abschlussprüfung nicht bestanden hat. Nach bestandener Prüfung ist eine Umweisung ausgeschlossen; ein bereits ausgestelltes Zertifikat bleibt bei der Person, die die Prüfung abgelegt hat.
  3. Erklärung: Die Umweisung erklärt der Kunde in Textform oder durch Zuweisung im Team-Bereich; sie wird mit unserer Bestätigung oder der Freischaltung für die neue Person wirksam.
  4. Wirkung: Die neue Person beginnt ohne Lernstand; sie erhält keinen Zugriff auf Daten der bisherigen Person, und der Bericht über die bisherige Person endet.
  5. Verhältnis zu Rückgabe und Rabatt: Eine Umweisung setzt keine neue Rückgabefrist in Lauf (maßgeblich bleibt der Tag des Vertragsschlusses) und ändert die Zahl der Zugänge nicht; der Mengenrabatt bleibt daher unverändert. Für die Rückgabe einzelner Zugänge gilt der Abschnitt Rückgaberecht.
  6. Kosten: Eine Umweisung ist für den Kunden kostenfrei (§ 2 Abs. 4 FernUSG).

Die Umweisung ist keine unzulässige Weitergabe im Sinne des Abschnitts Pflichten des Kunden.

Bericht über den Lernstand

Wir stellen dem Kunden im Team-Bereich seines Kontos je Teilnehmendem den Lernstand bereit: Name, E-Mail-Adresse, Fortschritt in Prozent und aktuelles Kapitel, angesehene Videozeit, Lernzeit, Anzahl der Anmeldungen, Zugang seit, letzte Anmeldung, die Prüfungsversuche mit Ergebnis, das beste Ergebnis und ob die Prüfung bestanden wurde. Der Stand ist für den Kunden jederzeit einsehbar; er endet für eine Person mit deren Ausscheiden oder Umweisung. Bei einem einzelnen Zugang gibt es keinen Team-Bereich und keinen Bericht.

Benennung der Teilnehmenden und Zugangsdaten

Der Kunde stellt sicher, dass seine Angaben zur Benennung richtig und vollständig sind und dass er zur Übermittlung der Mitarbeiterdaten befugt ist. Insbesondere stellt er sicher, dass die benannten Personen über die Erhebung, den Bericht und die Prüfung auf Weitergabe nach der Datenschutzerklärung informiert sind; unsere eigenen Informationspflichten bleiben unberührt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass vor der Benennung und vor der Nutzung des Berichts und der Mitteilungen nach dem Abschnitt „Schutz vor Weitergabe“ die Beteiligungsrechte seiner Arbeitnehmervertretung gewahrt sind, soweit sie bestehen. Auf Anforderung stellen wir ihm eine Beschreibung der Prüfung und der Mitteilung in Textform zur Verfügung, die er seiner Arbeitnehmervertretung vorlegen darf. Die Teilnehmenden halten diese Bedingungen ein. Zugangsdaten sind geheim zu halten; ein Verdacht auf unbefugte Nutzung ist uns unverzüglich mitzuteilen.

Vertragsschluss

Bestellung im Shop

Bestellt der Kunde im Shop, stimmt er zuerst diesen AGB und den Vertraglichen Regelungen des Fernunterrichts zu, indem er die beiden Kästchen anklickt, und geht mit „Weiter“ zur Zahlung. Mit dem Klick auf die Schaltfläche „Zahlen“ gibt er ein verbindliches Angebot (Antrag) auf Abschluss des Vertrags über einen Zugang oder, je nach Bestellung, über mehrere Zugänge ab (§ 145 BGB; § 3 Abs. 1 FernUSG). Die Zahlung erfolgt im Bestellvorgang über Stripe, also vor der Annahme. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail.

Wir nehmen die Bestellung an, indem wir den Zugang bzw. die gekauften Zugänge freischalten und dies dem Kunden per E-Mail mit den Zugangsdaten mitteilen; der Vertrag kommt mit Zugang dieser E-Mail zustande; eine Annahmefrist ist nicht vorgesehen. Schalten wir einen Zugang nicht frei, erstatten wir den gezahlten Betrag unverzüglich.

Der Kunde erhält nach dem Kauf außerdem per E-Mail die Vertragsbestätigung („Deine Bestellung“) mit Bestellnummer, Preis und Ende der Rückgabefrist; ihr hängen die Vertragsunterlagen, darunter diese AGB und die Vertraglichen Regelungen des Fernunterrichts, als PDF an. Wir speichern den Vertragstext nach dem Vertragsschluss; die Bestelldaten und die erteilten Zustimmungen sind im Konto des Kunden einsehbar.

Bestellung auf Grundlage eines Angebots

Mit der Bestellung in Textform (E-Mail) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot (Antrag) auf Abschluss des Vertrags über die im Angebot genannte Zahl von Zugängen ab (§ 145 BGB; § 3 Abs. 1 FernUSG). Wird der Eingang der Bestellung bestätigt, ist diese Eingangsbestätigung noch keine Annahme. Wir nehmen die Bestellung innerhalb von zehn Werktagen nach ihrem Zugang durch eine Annahmeerklärung in Textform (E-Mail) an; der Vertrag kommt mit Zugang dieser Erklärung zustande. Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen die gesetzlichen Feiertage in Berlin. Nehmen wir nicht innerhalb der Frist an, ist der Kunde an seine Bestellung nicht mehr gebunden; bereits gezahlte Beträge erstatten wir unverzüglich.

Mit der Annahmeerklärung erhält der Kunde die Vertragsbestätigung mit dem Vertragsinhalt, den Pflichtangaben und der Fassungsangabe der einbezogenen Unterlagen auf einem dauerhaften Datenträger, in jedem Fall vor der Bereitstellung der Zugänge.

Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen zu zahlen. Nach Zahlungseingang stellen wir den Zugang bereit. Bei mehreren Zugängen stellen wir die gekauften Zugänge im Team-Bereich des Kundenkontos bereit; die Zuweisung an die Teilnehmenden nimmt der Kunde dann selbst im Team-Bereich vor, wir helfen auf Wunsch.

Preise, Rechnung und Zahlung

Es gelten die Preise, die im Bestellvorgang oder im jeweiligen Angebot genannt sind. Alle Preise sind Endpreise; auf Rechnungen weisen wir Netto- und Steueranteil getrennt aus.

Der Standardpreis für den Lehrgangszugang beträgt 89,00 Euro brutto. Beim Erwerb von mindestens zehn Zugängen in einer Bestellung gewähren wir einen Mengenrabatt von 20 Prozent; er gilt für alle Käufer, solange aus der Bestellung mindestens zehn Zugänge bestehen bleiben (Abschnitt Rückgaberecht). Werden einzelne Zugänge gekündigt, ändert sich der Preis der übrigen Zugänge nicht; für den Mengenrabatt zählen die gekündigten Zugänge zu den Zugängen, die bestehen bleiben. Mehrere Bestellungen werden nicht zusammengerechnet.

Stellen wir eine Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer, weil der Kunde im Ausland ansässig ist, berechnen wir als Nettopreis je Zugang den Betrag, der im Endpreis nach den vorstehenden Absätzen bei einem Umsatzsteuersatz von 19 Prozent enthalten ist, gerundet auf volle Cent (ab 0,5 Cent aufgerundet). Das ergibt 74,79 Euro je Zugang im Standardpreis und 59,83 Euro je Zugang bei einem Mengenrabatt von 20 Prozent. Der Rechnungsbetrag ist die Zahl der Zugänge mal dem gerundeten Nettopreis je Zugang; weitere Rundungen finden nicht statt.

Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen; die Aussetzung von Zugängen steht im Abschnitt „Zahlungsverzug und Aussetzung des Zugangs“. Aufrechnen darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

Die Zahlung im Shop läuft über unseren Zahlungsdienstleister Stripe; auf Rechnung kaufen ist über Klarna oder Billie möglich, also als Zahlungsziel des jeweiligen Anbieters. Im Shop bieten wir keine eigene Rechnungs-Zahlart an. Über Klarna kann je nach Land des Kunden zusätzlich eine Ratenzahlung bestehen. Klarna und Billie wickeln die Zahlung mit dem Kunden selbst ab; wir erhalten das Entgelt in jedem Fall über Stripe sofort.

Zahlungsverzug und Aussetzung des Zugangs

(1) Zahlt der Kunde die fällige Vergütung nicht, erinnern wir ihn in Textform und setzen ihm eine Frist von 10 Tagen.

(2) Zahlt er auch bis zum Ende dieser Frist nicht, dürfen wir die weitere Nutzung der Zugänge, für die die Vergütung offen ist, aussetzen, bis die Zahlung eingeht; darauf weisen wir in der Erinnerung hin.

(3) Nach Zahlungseingang schalten wir die Zugänge unverzüglich wieder frei. Dafür berechnen wir nichts. Lernstand und Prüfungsversuche bleiben erhalten.

(4) Die Aussetzung ändert die Rückgabefrist nicht. Das Recht des Kunden, den Vertrag zurückzugeben oder nach § 5 FernUSG zu kündigen, bleibt unberührt; ebenso unser Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen.

Rückgaberecht

Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht Unternehmern nicht zu. Wir räumen dem Kunden freiwillig ein Rückgaberecht ein: Der Kunde kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Die Rückgabefrist endet 60 Tage nach dem Tag des Vertragsschlusses. Das Rückgaberecht besteht für jeden Zugang nur, solange für ihn noch kein Zertifikat „Lean Manager/in“ ausgestellt ist. Für Zugänge, die wir wegen einer Weitergabe nach dem Abschnitt „Schutz vor Weitergabe“ kündigen, endet das Rückgaberecht mit der Kündigung. Für bereits angesehene Kapitel verlangen wir keinen Wertersatz. Die Zusage gilt einheitlich für alle Käufer.

Eine Mitteilung in Textform an kontakt@leanprinzip.de genügt; der Kunde kann die Rückgabe auch in seinem Konto im Bereich „Mein Vertrag“ über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ erklären. Wir erstatten den gezahlten Betrag unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Eingang der Rückgabeerklärung bei uns, über dasselbe Zahlungsmittel.

Wurden mehrere Zugänge erworben, kann der Kunde die Rückgabe auch für einzelne Zugänge erklären. Bleiben aus einer Bestellung mit Mengenrabatt danach weniger als zehn Zugänge bestehen, entfällt der Mengenrabatt; für die verbleibenden Zugänge gilt der Standardpreis nach dem Abschnitt Preise, Rechnung und Zahlung. Wir erstatten den gezahlten Betrag abzüglich bereits erstatteter Beträge und abzüglich des Preises der verbleibenden Zugänge. Für die verbleibenden Zugänge zahlt der Kunde insgesamt nie mehr als den ursprünglich vereinbarten Gesamtpreis. Bleiben zehn oder mehr Zugänge bestehen, bleibt der Mengenrabatt unverändert. Zugänge, für die ein Zertifikat ausgestellt ist, sind von der Rückgabe ausgeschlossen und zählen zu den Zugängen, die bestehen bleiben. Erklärt der Kunde die Rückgabe des ganzen Vertrags, wirkt sie nur für die Zugänge, für die das Rückgaberecht noch besteht. Maßgeblich ist, ob das Zertifikat bei Eingang der Rückgabeerklärung ausgestellt ist. Ein umgewiesener Zugang kann innerhalb der Frist zurückgegeben werden; die Umweisung setzt die Frist nicht neu in Lauf.

Mit der Rückgabe enden die betroffenen Zugänge. Das Kündigungsrecht nach § 5 FernUSG bleibt unberührt.

Dauer des Zugangs

Erworbene Zugänge sind zeitlich unbefristet. Es gibt keine Laufzeit, keine Verlängerung und keine Folgekosten.

Das Kündigungsrecht nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz bleibt unberührt; Einzelheiten stehen in den Vertraglichen Regelungen des Fernunterrichts. Soweit das Fernunterrichtsschutzgesetz im Verhältnis zum Kunden gilt, ist Teilnehmer im Sinne dieses Gesetzes der Kunde; das Kündigungsrecht nach § 5 FernUSG übt der Kunde aus.

Nutzung der Inhalte

Alle Rechte an den Videos, Texten, Grafiken, Vorlagen und Leitfäden liegen bei uns. Der Kunde und seine Teilnehmenden erhalten ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Inhalte für die eigene Weiterbildung zu nutzen.

Die bereitgestellten Vorlagen, Berechnungshilfen und Leitfäden dürfen im Unternehmen des Kunden für dessen eigene Zwecke eingesetzt und angepasst werden. Nicht gestattet ist, sie an Dritte weiterzugeben, sie als eigene Schulungsunterlage zu vertreiben oder sie in eigene kostenpflichtige Angebote aufzunehmen.

Die Videos dürfen nicht heruntergeladen, aufgezeichnet, vervielfältigt oder öffentlich vorgeführt werden. Eine Vorführung vor der eigenen Belegschaft ersetzt keine Zugänge: jede teilnehmende Person braucht einen eigenen.

Urheberrechtsvermerke und Kennzeichen dürfen nicht entfernt werden.

Prüfung und Zertifikat

Der Lehrgang endet mit einer Online-Abschlussprüfung. Wer besteht, erhält das Zertifikat „Lean Manager/in“. Wir stellen es aus, sobald 14 Tage ab Vertragsschluss abgelaufen sind. Wird die Prüfung später bestanden, stellen wir es nach dem Bestehen aus. Ablauf, Bewertung und die Regeln für Wiederholungen stehen auf der Seite Lean Manager Prüfung.

Das Zertifikat wird auf den Namen der Person ausgestellt, die die Prüfung abgelegt hat. Es bescheinigt die erfolgreiche Teilnahme an diesem Lehrgang und ist kein staatlicher Abschluss und kein akademischer Grad.

Das Zertifikat setzt voraus, dass die Person, auf deren Namen es lautet, die Pflichtvideos selbst bearbeitet und die Prüfung selbst abgelegt hat. Steht fest, dass das nicht so war oder dass die Prüfung unter Täuschung bestanden wurde, können wir das Zertifikat widerrufen. Vorher geben wir der Person Gelegenheit, sich innerhalb von 10 Tagen zu äußern. Über den Widerruf entscheidet bei uns immer ein Mensch. Eine Weitergabe des Zugangs allein ist kein Grund für den Widerruf.

Pflichten des Kunden

Der Kunde sorgt dafür, dass seine Angaben richtig sind und dass Änderungen, insbesondere bei Rechnungsanschrift und Ansprechpartnern, mitgeteilt werden.

Die Zuweisung von Zugängen im Team-Bereich ist zulässig. Unzulässig ist die Weitergabe eines Zugangs über die benannte Person hinaus und die Nutzung durch mehrere Personen, gleichzeitig oder abwechselnd. Die Nutzung desselben Geräts durch mehrere Teilnehmende mit jeweils eigenem Zugang ist zulässig. Der Kunde informiert die Teilnehmenden darüber, dass sie ihre Zugangsdaten geheim halten und ihren Zugang keiner anderen Person überlassen dürfen, und wirkt darauf hin, dass dies eingehalten wird.

Bei einer Weitergabe von Zugängen gilt der Abschnitt „Schutz vor Weitergabe“. Bei anderen erheblichen Verstößen gegen diese Bedingungen, insbesondere bei einer unzulässigen Weitergabe von Inhalten, gilt er mit Ausnahme der technischen Prüfung und der Begrenzung der Sitzungen (Absatz (1) Satz 1, 2 und 5) entsprechend.

Schutz vor Weitergabe

(1) Wir prüfen die Nutzung der gekauften Zugänge technisch auf Anzeichen, dass ein Zugang unbefugt weitergegeben oder von mehreren Personen genutzt wird. Welche Angaben wir dafür verarbeiten und welche Rechte die Teilnehmenden dabei haben, steht in der Datenschutzerklärung im Abschnitt „Schutz vor Mehrfachnutzung von Zugängen“. Ein technischer Hinweis allein führt nicht zu einer Sperre oder Kündigung. Über eine Sperre oder Kündigung entscheidet bei uns immer ein Mensch. Außerdem begrenzen wir technisch die Zahl der Sitzungen, die mit einem Zugang gleichzeitig laufen können, und spielen je Zugang jeweils ein Video zur Zeit ab; meldet sich jemand mit demselben Zugang erneut an, kann eine ältere Sitzung beendet werden, ohne dass daraus eine Sperre oder Kündigung folgt.

(2) Bleibt nach der Prüfung durch einen Menschen bei uns ein Verdacht auf Weitergabe, teilen wir dies dem Kunden in Textform mit. Die Mitteilung nennt einen Verdacht, keine Feststellung. Der Kunde hat 10 Tage Zeit, sich zu äußern und Abhilfe zu schaffen. Die Mitteilung nennt den betroffenen Zugang, den Zeitraum nach Kalendertagen und die Art der Anzeichen. Die Art der Anzeichen nennt sie nur in groben Kategorien, ohne Häufigkeiten, Zahlen oder Uhrzeiten. Die zugrunde liegenden Einzelangaben nennt sie nicht. Wir weisen den Kunden darin darauf hin, dass wir den betroffenen Zugang sperren und kündigen können, wenn der Verdacht fortbesteht oder die Weitergabe fortgesetzt wird. Abhilfe kann auch die Umweisung des Zugangs sein, solange die Prüfung nicht bestanden ist (Unterabschnitt „Umweisung von Zugängen“). Wir senden die Mitteilung an die vom Kunden dafür in Textform benannte Adresse; fehlt eine Benennung, an die Verwalter-Adresse des Kontos. Wir können den Kunden zugleich bitten, für eine Änderung des Passworts zu sorgen, und bestehende Anmeldungen des betroffenen Zugangs beenden.

(3) Zeitgleich mit der Mitteilung an den Kunden informieren wir die benannte Person unter der E-Mail-Adresse ihres Kontos oder einer von ihr dafür hinterlegten Adresse über den Verdacht. Wir nennen ihr dieselben Angaben wie dem Kunden, weisen sie darauf hin, dass der Kunde mitinformiert wurde, und geben ihr 10 Tage Zeit, sich zu äußern. Weitere Angaben zu den Anzeichen erhält sie auf Anfrage unverzüglich. Wir berücksichtigen ihre Äußerung neben der des Kunden.

(4) Der Kunde behandelt die Mitteilung vertraulich und verwendet sie nur, um sich zu äußern, Abhilfe zu schaffen und seine gesetzlichen Pflichten zu erfüllen, insbesondere gegenüber seiner Arbeitnehmervertretung und der betroffenen Person. Arbeitsrechtliche Entscheidungen trifft der Kunde in eigener Verantwortung auf Grundlage eigener Feststellungen.

(5) Besteht der Verdacht nach Ablauf der Frist unter Berücksichtigung der Äußerungen fort, dürfen wir den betroffenen Zugang vorübergehend sperren. Innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Frist nach den Absätzen (2) und (3) entscheiden wir, ob wir die Sperre aufheben oder nach Absatz (8) kündigen. Entscheiden wir nicht innerhalb dieser 14 Tage, heben wir die Sperre auf. Enden die Fristen für den Kunden und für die benannte Person nicht am selben Tag, zählt der Ablauf der späteren.

(6) Ohne vorherige Äußerung sperren wir nur, wenn der Verdacht auf einen Verstoß offensichtlich begründet ist und der Verstoß so schwer wiegen würde, dass uns das Abwarten nicht zuzumuten ist. Wir teilen dem Kunden und der benannten Person dann unverzüglich danach in Textform mit, dass der betroffene Zugang wegen des Verdachts auf einen schweren Verstoß vorübergehend gesperrt ist, und geben ihnen Gelegenheit, sich innerhalb von 10 Tagen zu äußern. Für diese Mitteilung gelten Absatz (2) Sätze 2 und 4 bis 10 sowie die Absätze (3) und (4) entsprechend. Innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Frist entscheiden wir, ob wir die Sperre aufheben oder nach Absatz (8) kündigen; enden die Fristen für den Kunden und für die benannte Person nicht am selben Tag, zählt der Ablauf der späteren. Entscheiden wir nicht rechtzeitig, heben wir die Sperre auf.

(7) Bestätigt sich der Verdacht nicht, heben wir eine bestehende Sperre unverzüglich auf. Wir teilen dem Kunden und der benannten Person unverzüglich in Textform mit, dass der Verdacht ausgeräumt ist. Lernstand und Prüfungsversuche bleiben während einer Sperre erhalten. Ein Zertifikat stellen wir für einen gesperrten Zugang während der Sperre nicht aus; heben wir die Sperre auf, holen wir die Ausstellung unverzüglich nach, wenn ihre Voraussetzungen vorliegen.

(8) Wird die Weitergabe nach unserer Mitteilung nach Absatz (2) oder (6) fortgesetzt oder wiegt der Verstoß so schwer, dass uns die Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist, dürfen wir aus wichtigem Grund fristlos kündigen (§ 314 BGB; § 5 Abs. 1 Satz 2 FernUSG). Die Kündigung erfasst die betroffenen Zugänge. Den ganzen Vertrag können wir kündigen, wenn der Kunde die Weitergabe veranlasst oder sie nach unserer Mitteilung nach Absatz (2) oder (6) duldet. Mit einer Kündigung wegen einer Weitergabe nach diesem Absatz endet das Rückgaberecht für die gekündigten Zugänge.

(9) Nach einer solchen Kündigung zahlt der Kunde für die gekündigten Zugänge nur den Teil der Vergütung, der dem Wert unserer Leistungen bis zur Kündigung entspricht. Den Rest erstatten wir unverzüglich (§ 5 Abs. 3 FernUSG). Maßgeblich ist der für den jeweiligen Zugang tatsächlich gezahlte Preis. Der Preis der übrigen Zugänge ändert sich nicht; für den Mengenrabatt zählen die gekündigten Zugänge zu den Zugängen, die bestehen bleiben. War die Prüfung vor der Kündigung bestanden und liegen die Voraussetzungen des Abschnitts „Prüfung und Zertifikat“ vor, stellen wir das Zertifikat auch nach der Kündigung aus. Ansprüche auf Ersatz eines tatsächlich entstandenen Schadens bleiben unberührt. Eine Vertragsstrafe oder einen pauschalen Betrag verlangen wir nicht. Möchte der Kunde eine weitere Person teilnehmen lassen, kann er dafür einen weiteren Zugang erwerben.

(10) Bittet uns der Kunde in Textform, ihm keine Mitteilungen nach Absatz (2) zu senden, weil die Klärung mit seiner Arbeitnehmervertretung nicht abgeschlossen ist, richten wir das Verfahren nach den Absätzen (2) bis (7) nur an die benannte Person. Für die Kündigung des betroffenen Zugangs nach Absatz (8) genügt es dann, dass die Weitergabe nach unserer Mitteilung nach Absatz (2) oder (6) an die benannte Person fortgesetzt wird. Eine Kündigung des ganzen Vertrags nach Absatz (8) ist in diesem Verfahren ausgeschlossen. Der Kunde kann seine Bitte jederzeit in Textform zurücknehmen; für Mitteilungen nach dem Eingang der Rücknahme gelten wieder die Absätze (2) bis (7). Ein bei Eingang der Rücknahme laufendes Verfahren setzen wir mit einer Mitteilung nach Absatz (2) an den Kunden fort; mit ihr beginnt eine neue Frist von 10 Tagen. Über Sperre, Aufhebung einer Sperre und Kündigung unterrichten wir den Kunden nach Absatz (11).

(11) Sperren wir einen Zugang nach Absatz (5), teilen wir dem Kunden unverzüglich in Textform mit, für welchen Zugang das geschieht und dass der Zugang wegen eines fortbestehenden Verdachts vorübergehend gesperrt ist. Sperren wir im Verfahren nach Absatz (10) einen Zugang nach Absatz (6), teilen wir dem Kunden unverzüglich in Textform mit, für welchen Zugang das geschieht und dass der Zugang wegen des Verdachts auf einen schweren Verstoß vorübergehend gesperrt ist. Heben wir eine Sperre nach Absatz (5) oder Absatz (6) auf, teilen wir dem Kunden das unverzüglich in Textform mit. Kündigen wir nach Absatz (8), erklären wir dem Kunden die Kündigung in Textform. Die Erklärung nennt die gekündigten Zugänge oder, wenn wir den ganzen Vertrag kündigen, dies, und gibt an, ob wir wegen einer Weitergabe oder wegen eines anderen Verstoßes gegen diese Bedingungen gekündigt haben. Zeitgleich teilen wir der benannten Person jede Mitteilung und Erklärung nach diesem Absatz mit demselben Inhalt mit. Diese Mitteilungen und Erklärungen nennen keine Angaben zu den Anzeichen.

Verfügbarkeit

Wir bemühen uns um einen durchgehenden Betrieb, schulden aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, Störungen bei unseren Dienstleistern und Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs können zu Unterbrechungen führen. Planbare Wartungen legen wir nach Möglichkeit in verkehrsarme Zeiten.

Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang übernommener Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Inhalte vermitteln Methodenwissen. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall und keine Untersuchung der betrieblichen Verhältnisse vor Ort. Für Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage der Inhalte trifft, übernehmen wir keine Haftung.

Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse der beiden vorstehenden Absätze gelten nicht für Ansprüche aus dem Fernunterrichtsvertrag über den Lehrgang „Lean Prinzip“, soweit das Fernunterrichtsschutzgesetz auf den Vertrag anwendbar ist (§ 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3, § 10 FernUSG).

Datenschutz

Welche Daten wir erheben, wozu wir sie verwenden und welche Rechte bestehen, steht in der Datenschutzerklärung. Zur Prüfung der Zugänge auf Weitergabe siehe den Abschnitt „Schutz vor Weitergabe“. Für den Team-Bereich und den Bericht über den Lernstand gelten zusätzlich die Angaben im Abschnitt Konten und Zugänge; Fragen des Datenflusses und der Rechtsgrundlagen sind mit der Datenschutzerklärung abgestimmt. Die Ergebnisse der Prüfung zeigen wir im Team-Bereich und im Bericht über den Lernstand nicht an. Davon unberührt bleiben die Mitteilungen nach dem Abschnitt „Schutz vor Weitergabe“. Den Inhalt der Mitteilung nach Absatz (2) des Abschnitts „Schutz vor Weitergabe“ erweitern wir nicht ohne Zustimmung des Kunden.

Änderungen dieser Bedingungen

Wir dürfen diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit das unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist und die Hauptleistungen unberührt bleiben. Bestehende Verträge bleiben von Änderungen unberührt; Änderungen gelten nur für Verträge, die nach Inkrafttreten der neuen Fassung geschlossen werden.

Streitbeilegung

Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.