Vertragliche Regelungen des Fernunterrichts

1. Teilnahme am Fernlehrgang über das Lean Prinzip

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin nimmt an dem vom Veranstalter (daleap GmbH, Ritterhufen 26, 14165 Berlin) durchgeführten Fernlehrgang über das Lean Prinzip online teil. Dieser Lehrgang ist von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht unter der Nr. 7395321 zugelassen.
Der Lehrgang kann jederzeit begonnen werden. Er endet mit einer Online-Abschlussprüfung, über deren Bestehen der Veranstalter das Zertifikat „Lean Berater“ erteilt.
Die Einzelheiten der Prüfung und die Regelungen für den Fall des Nichtbestehens ergeben sich aus der Prüfungsordnung, die sie auf der Seite https://www.leanprinzip.de/leanberater/ im Detail nachlesen können.

2. Lehrgangsumfang

Der Lehrgang besteht aus 12 Unterrichtsblöcken (Kapiteln). Jeder Unterrichtsblock besteht aus einer Selbstlernphase. Die Selbstlernphase dient der eigenständigen Erarbeitung des Unterrichtsstoffes. Als Bearbeitungszeit sind pro Unterrichtsblock 1 bis 5 Stunden vorgesehen.

3. Betreuung

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird während des gesamten Fernlehrgangs von sachkundigen und geeigneten Dozenten betreut. Die Betreuung umfasst:
Beantwortung von Verständnisfragen zum Inhalt der Lehreinheiten, die schriftlich oder per E-Mail an den Veranstalter zu richten sind,
Anleitung des Teilnehmers/der Teilnehmerin in der Nachbereitungsphase durch Aufgabe praktischer Beispielfälle, durch Unterweisung per E-Mail, im Einzelfall auch telefonisch, und durch geeignete Überprüfung der erzielten Lernfortschritte.
nach 5mal nicht bestandener Abschlussprüfung, telefonische Unterstützung bei der der Wiederholungsprüfung.
Der Veranstalter ist dem Teilnehmer/der Teilnehmerin ferner bei der Behebung von Schwierigkeiten behilflich, die sich durch den Einsatz elektronischer Medien im Zusammenhang mit diesem Lehrgang ergeben. Diese Hilfe ist auf die Leistungen begrenzt, die der Veranstalter aufgrund der bei ihm vorhandenen Sachkenntnis in zumutbarer Weise erbringen kann. Ein Rechtsanspruch auf Schulung in der Handhabung bestimmter Hard- oder Software oder auf Behebung bestimmter Fehler besteht nicht.

4. Durchführung des Fernlehrgangs

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin stellt einen PC, Laptop, Pad oder Handy mit Internetanschluss bereit, der den folgenden Mindestanforderungen genügt: Browser-, Video- und Audiofähig. Er/sie sorgt dafür, dass dieser Mindeststandard während des Lehrgangs aufrechterhalten bleibt und bei eventuellen Störungen unverzüglich wiederhergestellt wird.
Der Veranstalter (daleap GmbH, Ritterhufen 26, 14165 Berlin) sorgt dafür, dass die Fertigkeiten und Kenntnisse, die zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich sind, in angemessener Weise vermittelt werden. Er stellt sicher, dass auf seiner Seite die nötigen technischen Voraussetzungen für den elektronischen Datenaustausch gegeben sind.
Der Veranstalter (daleap GmbH, Ritterhufen 26, 14165 Berlin) stellt dem Teilnehmer/der Teilnehmerin Vorlagen, Berechnungshilfen und Leitfäden zur Verfügung: Siehe: https://www.leanprinzip.de/downloads/. Sonstige Software und Bücher sind vom Teilnehmer / von der Teilnehmerin auf eigene Rechnung anzuschaffen. Zusätzliche Kosten für die Nutzung von Fernkommunikationseinrichtungen über die normalen Gebühren hinaus entstehen dem Teilnehmer/der Teilnehmerin nicht.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin bemüht sich, die zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben.

5. Vergütung

Für die Teilnahme an der Maßnahme und für die sonstigen in diesem Vertrag vorgesehenen Leistungen zahlt der Teilnehmer eine maximale Vergütung von 396,09 Euro zuzüglich 19 % MwSt = 92,91 Euro. Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung besteht unabhängig davon, ob im Zusammenhang mit der Maßnahme Zahlungen durch Dritte geleistet werden.
Die Vergütung ist einmalig zu zahlen.

6. Beendigung des Fernlehrgangs

Besteht der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Abschlussprüfung laut § 1 dieses Vertrages, so endet damit die Maßnahme.
Besteht er/sie die Abschlussprüfung nicht, ist er/sie berechtigt, an der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Wiederholungsprüfung teilzunehmen (bzw. „Nachprüfung“, je nach Formulierung in der Prüfungsordnung). Die Maßnahme endet an dem Tag, an dem die letzte Wiederholungsprüfung stattfindet, an der der Teilnehmer/die Teilnehmerin laut Prüfungsordnung teilnehmen kann (Durch diese Formulierung wird klargestellt, dass die Maßnahme in jedem Fall endet, unabhängig davon, ob der Teilnehmer die letzte Wiederholungsprüfung besteht, sie nicht besteht oder nicht an ihr teilnimmt.).

7. Vorzeitige Vertragsbeendigung

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann binnen sechzig Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag kündigen.
Die Kündigung nach § 627 BGB ist ausgeschlossen.
Die Maßnahme kann von beiden Seiten fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung durch den Veranstalter ist insbesondere gegeben, wenn der Teilnehmer trotz Mahnung mit mehr als 2 Raten der Vergütung in Verzug gerät.
Die Kündigung muss in schriftlicher Form erklärt werden.

8. Schlussklauseln

Die im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhobenen Daten werden zur Durchführung des Vertrages, zu steuerlichen Zwecken und in anonymisierter Form zu statistischen Zwecken gespeichert.
Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Sollte eine solche nicht bestehen, werden sich die Vertragsparteien auf eine für beide Seiten angemessene Regelung einigen.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner