Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit ist die Zeit, in der an einem Vorgang tatsächlich gearbeitet wird — vom ersten Handgriff bis zum letzten, ohne Warten, ohne Liegen, ohne Transport.

Beispiel:
Eine Steuerkanzlei bearbeitet eine Einkommensteuererklärung. Die Mandantin bringt den Ordner am 3. März, der Bescheid geht am 28. Mai heraus — 86 Tage Durchlaufzeit.
Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Stunden und 20 Minuten: 50 Minuten Belege sortieren, 2 Stunden erfassen, 40 Minuten Rückfragen klären, 50 Minuten prüfen und freigeben.
In einer Lackiererei sieht dieselbe Aufteilung so aus: Ein Kotflügel ist nach 70 Minuten Bearbeitungszeit fertig — 15 Minuten Schleifen, 10 Minuten Abkleben, 25 Minuten Lackieren, 20 Minuten Polieren. Im Betrieb ist das Fahrzeug sechs Tage.
Beide Male ist die Bearbeitungszeit die kleinste der Zeiten und trotzdem die einzige, die Geld verdient.
Vorteile:
+ sie ist die einzige Zeitart, die sich direkt einer Person, einem Arbeitsplatz oder einem Arbeitsmittel zuordnen lässt — damit wird sie kalkulierbar
+ Grundlage jeder belastbaren Kapazitätsrechnung: Auftragsmenge mal Bearbeitungszeit ergibt den Bedarf, alles andere ist Schätzung
Hinweise:
Bearbeitungszeit und Wertschöpfungszeit sind nicht dasselbe. Wer eine Rechnung zum dritten Mal prüft, bearbeitet sie — wertschöpfend ist die Prüfung nur beim ersten Mal. Alles Nacharbeiten, Suchen, Rückfragen und Doppelerfassen zählt zur Bearbeitungszeit und trotzdem zur Verschwendung.
Die Bearbeitungszeit gehört immer zusammen mit der Durchlaufzeit genannt. Der Quotient aus beiden ist der Fließgrad — und erst der sagt, ob ein Prozess gesund ist.
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